Europa
Der Charakter von Gedenkmünzen besteht darin, dass sie an besondere Begebenheiten erinnern. Dazu existiert innerhalb der Europäischen Union eine Besonderheit im Zusammenhang mit den 2-Euro-Münzen.
Europäische 2-Euro-Gedenkmünze
Die einzelnen Mitgliedsstaaten der Euro-Zone können 2-Euro-Umlaufmünzen als Gedenkmünzen auflegen. Diese besonderen 2-Euro-Münzen werden im Zusammenhang mit bedeutsamen Jahrestagen und Bauwerken oder aktuellen herausragenden Ereignissen aufgelegt. Von den drei Gemeinschaftsausgaben, zum zehnten Jahrestag des Euro, zu 50 Jahren Römische Verträge sowie zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion, wurden bis zu 17 verschiedene Versionen verausgabt. Damit haben sich die 2-Euro-Gedenkmünzen zu einem beliebten Sammelgebiet der Münzensammler entwickelt.
Gestaltung der Gedenkmünzen Europa
Zu Beginn des Euro waren die schon vor 2002 festgelegten länderbezogenen Bildseiten der Euro-Kursmünzen festgeschrieben und durften nicht geändert werden. Nachdem dieses Verbot 2004 außer Kraft gesetzt wurde, konnte die 2-Euro-Münze ihren Erfolgsweg beginnen, wenn auch nach wie vor noch Einschränkungen und Empfehlungen gelten. Die einzelnen Euro-Länder sind für die Gestaltung und Ausgabe der Münzen zuständig. Möchte ein Land aus der Euro-Zone eine 2-Euro-Gedenkmünze herausbringen, ist die Europäische Kommission zu informieren. Die EZB ist dafür verantwortlich, pro Land den maximalen Umfang von Gedenk- und sonstigen Münzen zu genehmigen. Die Gestaltung der Münzen wird durch zwei Bestimmungen begrenzt. Zum einen müssen alle Euro-Münzen weiterhin dieselbe Wertseite aufzeigen und zum anderen sollen die Motive der nationalen Seiten von Kursmünzen, solange sie den Empfehlungen der Europäischen Kommission entsprechen, beibehalten werden. Allerdings können alle 15 Jahre oder bei einem Amtswechsel die Abbildungen von Staatsoberhäuptern ausgetauscht werden. Dies wurde zum ersten Mal im Jahr 2005 durch den Tod von Papst Johannes Paul II. notwendig.