Banknote

Der rechtlichen Definition gemäß sind Banknoten Urkunden. Sie gelten als gesetzliche Zahlungsmittel und werden im Auftrag einer autorisierten Institution hergestellt. Weitere mögliche Bezeichnungen sind Geldscheine und Papiergeld. Bei der Institution handelt es sich heute überwiegend um eine Zentralbank, in der Geschichte erfolgte die Banknotenherstellung auch von Städten und Privatbanken.

Bei einer Banknote handelt es sich um eine Urkunde. Diese dient in einem bestimmten Land als das gesetzliches Zahlungsmittel, das immer durch die Zentralbank oder die Notenbank als autorisierte Institution herausgegeben werden muss. Eine Banknote muss immer einen runden Nominalwert der entsprechenden Währungseinheit haben.

Die Banknoten als einheitliches Zahlungsmittel innerhalb eines Währungsgebiets

In der Regel ist das Währungsgebiet zugleich auch das Staatsterritorium. Eine Ausnahme bildet hier der Euro. Aber auch in Zentralafrika und in der Ostkaribik gibt es Banknoten, die durch mehrere Staaten herausgegeben werden.

Die Banknote als gesetzliches Zahlungsmittel

Im Fall von Banknoten ist die Zentralbank der Emittent, also der Herausgeber der Banknoten. Der Herausgeber gewährleistet dem Inhaber der Banknoten einen Rechtsanspruch auf eine Gegenleistung. Das kann unter Umständen ein Umtauschrecht in Sachwerte sein, wie es beispielsweise beim Umtausch der Reichsmark in Gold der Fall war. Oder die Besitzer erhalten durch den Besitz der Banknote ein Recht auf den Werterhalt.

Was das aktuelle Währungsrecht betrifft, so gibt es keine Einlösungspflicht durch die ausstellende Notenbank. Somit gibt es auch kein Recht auf einen Eintausch in bestimmte Waren oder Dienstleistungen. Jeder, der einem anderen Geld schuldet, kann diese Verbindlichkeiten bei seinem Gläubiger mit Banknoten begleichen. Im Umkehrschluss ist der Gläubiger verpflichtet, die Banknoten in der Betragshöhe anzunehmen, gleich in welcher Stückzahl. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Annahmezwang.

Banknoten als eigener Wert 

Banknoten stellen einen eigenen Wert dar. Dieser beruht auf dem Vertrauen in die Aufrechterhaltung der Zahlungsfunktion dieser Banknote oder auch auf dem Vertrauen in die Notenbank, welche die Banknote ausgegeben hat. Eine Banknote oder auch eine Münze ist dann gesetzliches Zahlungsmittel von einem Staat, wenn diese mit Gesetzeskraft dazu bestimmt wurde, rechtswirksame wirtschaftliche Guthaben zu erfüllen.

Mit dem jeweiligen gesetzlichen Zahlungsmittel muss sich ein jeder zufriedengeben, wenn er dieses als Zahlung erhält. Es ist die hoheitliche Aufgabe des Staates, Währungen zu bestimmen und diese als das gesetzliche Zahlungsmittel vorzuschreiben. Der Annahmezwang, der sich hieraus für alle Gläubiger ableitet, ist hier in Bezug auf die Banknoten unbeschränkt. Bei Münzen verhält sich das anders, hier beschränken die meisten Länder die Annahmepflicht von Münzen administrativ.

Banknoten der Staaten

Die meisten Staaten geben eigene Banknoten als Zahlungsmittel aus. Abweichend gelten in verschiedenen Gebieten Währungsgemeinschaften. Das betrifft nicht nur den Euro, sondern auch Teile der Karibik und verschiedene afrikanische Staaten.

Eine weitere Besonderheit einiger Staaten besteht darin, dass auf dem Staatsgebiet regional unterschiedliche Banknoten verwendet werden. In Dänemark geben die Färöer eigene Geldscheine aus, benutzen aber dieselben Münzen wie der dänische Zentralstaat. Das Papiergeld beider Gebiete ist gegenseitig gültig, ein Eintausch der Scheine der Färöer im Ausland scheitert jedoch häufig an deren geringem Bekanntheitsgrad.

In Großbritannien und den mit der englischen Krone verbundenen Kanalinseln stellt sich die Situation komplizierter dar. Während das Britische Pfund im ganzen Staatsgebiet als Zahlungsmittel gilt, können die Banknoten des Englischen Pfundes nur in England und Wales zum Bezahlen verwendet werden.

Vergleichbare Regeln gelten für die Kanalinseln, Gibraltar und die Falklandinseln sowie weitere britische Gebiete. Der Wechselkurs zum Britischen Pfund lautet für jede regionale Banknote fest 1:1, Geldinstitute nehmen einen Umtausch grundsätzlich im gesamten Staatsgebiet kostenfrei vor.

Banknoten als Sammelgebiet

Banknoten sind als Sammelgebiet weniger verbreitet als Münzen, wozu auch der überwiegend höhere Nominalwert beiträgt. Solange eine Banknote als gesetzliches Zahlungsmittel gilt oder von der zuständigen Zentralbank eingetauscht wird, kann ihr Wert nicht unterhalb des Nominalbetrages sinken. Das gilt für nahezu alle bundesdeutschen Banknoten, nicht aber für das Papiergeld einiger weiterer, heute in den Euro aufgegangenen Währungen.

Ebenso wie bei Münzen spielt für die Ermittlung des Sammlerwertes einer Banknote deren Erhaltungszustand eine wesentliche Rolle. Die beste Erhaltungsstufe lautet unzirkuliert oder kassenfrisch und bedeutet, dass die so bewertete Banknote direkt nach ihrer Herstellung in eine Sammlung aufgenommen wurde. Deutlich häufiger sind Geldscheine der Erhaltungsstufe vorzüglich zu finden. Diese waren nur für einen kurzen Zeitraum im normalen Geldumlauf vorhanden und weisen nur geringfügige Gebrauchsspuren und keinerlei Schäden auf.

Schwache Erhaltungsstufen sind vorwiegend bei nicht mehr als Zahlungsmitteln verwendeten historischen Banknoten zu erwarten, da aktuelle Geldscheine bei Beschädigung regelmäßig aus dem Geldkreislauf entfernt und durch neue Urkunden ersetzt werden.

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