EWS

EWS steht als Abkürzung für Europäisches Währungssystem und bezeichnet die vor der Einführung des Euro bestehende währungspolitische Zusammenarbeit in der Europäischen Gemeinschaft. Das EWS bestand zwischen 1979 und 1998. Es war durch innerhalb bestimmter Bandbreiten fixierte Wechselkurse gekennzeichnet.

Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems

Die Notwendigkeit zur Einführung eines europäischen Wechselkursmechanismus ergab sich aus dem Ende des sogenannten Bretton-Woods-Abkommens. Dabei waren die Wechselkurse der einzelnen Teilnehmerwährungen jeweils im Verhältnis zum US-Dollar festgelegt worden. Dadurch ergab sich automatisch auch ein festes Wechselkurs-Verhältnis zwischen Nicht-Dollar-Währungen. Das 1944 begründete Bretton-Woods-System kollabierte 1973. Kurze Zeit vorher war bereits der Europäische Wechselkursverbund gegründet worden - ein Interventionsmechanismus europäischer Zentralbanken, um die Schwankungen der Mitgliedswährungen untereinander stärker zu begrenzen. Dem Wechselkursverbund gehörten zunächst die sechs EG-Mitglieder Deutschland, Frankreich, die Benelux-Staaten und Italien an. 1973 traten auch die Neumitglieder Großbritannien, Irland und Dänemark bei. 1979 löste das EWS offiziell den Wechselkursverbund ab, setzte aber dessen Grundkonstruktion fort.

Fixe Wechselkurse in bestimmten Bandbreiten

Das Ziel des EWS bestand in der Erreichung einer möglichst weitgehenden Währungsstabilität innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bei gleichzeitig flexiblen Anpassungsmöglichkeiten. Die europäischen Währungen sollten gegenüber dem Dollar frei schwanken können, aber die Volatilität unter den Mitgliedswährungen sollte mit zunehmender Integration immer mehr zurückgeführt werden. In diesem Sinne verstand sich das System auch als Wegbereiter einer späteren Europäischen Währungsunion. Basis des EWS bildete die Europäische Währungseinheit (engl. European Currency Unit = ECU). Die Kurse der Mitgliedswährungen waren im Verhältnis zum ECU festgelegt, durften aber innerhalb definierter Bandbreiten schwanken. Die Bandbreite lag bei +/- 2,25 Prozent, für Italien galt eine Sonderregelung. Der ECU diente als reine Recheneinheit. Wenn die Bandbreiten ausgeschöpft waren, mussten die Zentralbanken durch entsprechende Interventionen dafür sorgen, dass es nicht zum Ausreißen kam. Gelang dies nicht mehr, konnte eine Neujustierung der Wechselkursverhältnisse stattfinden - 17-mal passierte das tatsächlich.

Nach der Euro-Einführung

Dem EWS gehörten auch die später beigetretenen europäischen Staaten an. Italien und Großbritannien mussten das System zwischenzeitlich aus wirtschaftlichen und währungspolitischen Gründen verlassen. Nach der Euro-Einführung besteht das EWS als Wechselkursmechanismus II für Nicht-Euro-Länder in der EU weiter fort.

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