Franken

Franken ist zunächst einmal allgemein betrachtet die Bezeichnung für eine Währungseinheit. Dabei gibt oder gab es diese in verschiedenen Ländern wie in der Schweiz, in Belgien, Frankreich (Franc), Luxemburg oder dem Saarland (nach dem 2. Weltkrieg). Daneben gibt es die Goldfranken, eine Fiktiv-Währung, die zur Abrechnung von Post- und Fernmeldeleistungen eingeführt wurde.

Die Schweizer Franken

Schweizer Franken sind die Währung, die in der Schweizerischen Eidgenossenschaft und auch im Fürstentum Liechtenstein als Zahlungsmittel eingeführt wurde. Ein Franken besteht aus 100 Rappen. Die ISO-Abkürzung für diese Währung ist CHF, das Währungszeichen ist SFr., kurz Fr.. Bei Rappenbeträgen wird das Kürzel Rp. verwendet. Auf Grund einer langen Überbewertung der Schweizer Franken wurde der Mindestkurs der Währung festgelegt. Nun wird 1 Euro Münze zu 1,20 CHF umgerechnet.

Die Belgischen Franken

Diese Währungseinheit, die auch Belgische Franc genannt wird, wurde von 1832 bis ins Jahr 2002 in Belgien verwendet. Die deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien nannte ihn Franken, in Deutschland und auch in Österreich wurde er zumeist Franc genannt. Auf der Münze selbst stand die Niederländische Bezeichnung Frank und die Französische Bezeichnung Franc. Auf den Banknoten hingegen stand die deutsche Bezeichnung Franken. Die Untereinheit war hier der Centime. 100 Centime ergaben einen Franken. Der ISO-4217-Code ist hier BEF.

Die Goldfranken 

Die Goldfranken wurden im Jahr 1920 eingeführt und waren bis ins Jahr 2003 eine fiktive Währung, die zur Abrechnung von Fernmelde- und Postdienstleistungen international eingesetzt wurde. Die Abkürzung war Gfr, das Iso-4217-Symbol war XFO. Die Goldfranken wurden auf dem Weltpostkongress im Jahr 1920 in Madrid im Weltpostvertrag eingeführt. Die Münze hatte ein Gewicht von 10/31 Gramm und einen Feingehalt Gold von 9/31. Der Goldfranken wurde als Vereinswährung im Weltpostvertrag gewählt. Künftig wurden nun die Gebührensätze des Weltpostvertrages und auch die Nebenabkommen in Goldfranken festgelegt. Die Goldfranken waren auch die Grundlage für die Abrechnungen, die im Briefpostdienst gestellt wurden, also die sogenannten Briefdurchgangskosten und auch die Gebühren für die Antwortscheine. Aber auch im Paketpostdienst waren die Goldfranken Grundlage für die Abrechnung. Hier gelten die Gebührenvergütungen, die von Land zu Land unterschiedlich sind. Durch diese Recheneinheit war es dem Weltpostvertrag möglich, die Vergütungssätze und die Gebühren einheitlich festzustellen. Jedoch kam es im Jahr 1932 mit dem Weltnachrichtenvertrag zu einer Ablösung des Welttelegraphenvertrags von 1875. Der nun geltende Weltnachrichtenvertrag hielt die Definition und die Zweckbestimmung der Goldfranken als Artikel 32 fest.

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