Münznominal

Das Wort Nominal ist die lateinische Bezeichnung von Name. Bei einem Münznominal handelt es sich folglich um den Namen einer grundlegenden Münzeinheit.

Diese Münzeinheit kann entsprechend zu einer Währung oder eines Systems von Münzzahlungsmitteln entstammen. Somit gibt das Münznominal den Wert an, welcher der Münze zugeschrieben wird. Der Nominalwert ist immer im Verhältnis zu den Münzen zu sehen, die den Nennwert 1 haben. Somit hat eine 5-Mark-Münze den fünffachen Wert des Nennwertes 1.

Was man unter Münznominal versteht

Der Nennwert 1 ist die materielle Verkörperung des Nominals. So ist eine 1-Goldmark-Münze die Verkörperung des Nominals der entsprechenden Markwährung im Deutschen Kaiserreich. Im Vergleich dazu ist auch eine 1-Vereinstaler-Münze das Münznominal der Vorgängerwährung des Münzvereins.

Das Münznominal kann also als die Grundeinheit von Zahlungsmitteln angesehen werden, die dem entsprechenden Zahlungsmittel den Namen gibt. Zudem ist der Nominalwert zugleich auch die materielle Verkörperung der Münzeinheit. Die Stückelungen, die vom Nennwert 1 der geprägten Münzen abweichen, sind ein Teil oder auch ein Mehrfaches des zugrunde liegenden Münznominals. Bei Scheinen hingegen wird die Stückelung, Notenstückelung genannt.

Der Nominalwert bei Münzen

Der Nominalwert ist ein gerundeter Wert, der nach DIN 40200 die Größe angibt, die zur Bezeichnung der Münzen erforderlich ist. Meist wird beim Münznominal das Wort aus Nominal und der gemeinten Größe zusammengesetzt.

Der Nominalwert ist eine Kombination aus einem Zahlenwert und einer Währungseinheit. Durch diese Kombination gibt der Nominalwert an, welchen gesetzlich festgelegten Wert das entsprechende Zahlungsmittel entsprechend seiner Stückelung hat. Dieser Wert wird in der Regel durch die herausgebende Institution, in den meisten Fällen die Nationalbank, festgesetzt.

Oft wird der Wert in das Zahlungsmittel geprägt oder bei Scheinen darauf gedruckt. Hierdurch wird auch automatisch das Münznominal festgelegt.

In vergangenen Zeiten gab es jedoch Münzen, bei welchen es keinen Nominalwert gab, also bei denen keine Prägung des Nominalwerts stattfand. Das ist beispielsweise bei antiken Münzen der Fall, aber auch bei Pfennigen im Mittelalter. Zudem wurden auf viele neuzeitliche Dukaten keine Nominalwerte gedruckt, wenngleich diese Geldstücke über ein Münznominal verfügten.

Abweichend zum Nominal ist es insbesondere bei Sammlermünzen so, dass diese über einen Sammlerwert verfügen können, der erheblich vom Nominalwert abweicht. In der Regel liegt dieser Sammlerwert über dem Nennwert.

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