Prägeherr

Im Bereich der Numismatik hat der Prägeherr eine ganz wesentliche Bedeutung für den Wert einer Münze. Ist der Prägeherr bekannt, lässt sich einwandfrei feststellen, um welche Münze es sich genau handelt. Alter und Wert können durch den Prägeherren zeitlich zugeordnet werden.

Aufgaben der Prägeherren

Der Prägeherr bezeichnet eine Person oder eine Institution, die letztlich das Recht innehat, Münzen prägen zu lassen. Schon in der Antike gab es Prägeherren. In der Regel handelte es sich dabei um den Herrscher oder König, der das Land regierte. Nur ihm stand es zu, Münzen in Auftrag zu geben oder einer anderen Person das Münzregal anzuerkennen. Prägeherren standen damit in der Ordnung über den Münzherren, denen rechtlich das Münzregal zugeteilt und die für die Ausgabe von Münzen zuständig waren.

Prägeherren im Wandel der Zeit

Berühmte Prägeherren waren zum Beispiel Kaiser Nero für die römische Währung Denar. Der wertvolle Louis d'Or wurde unter dem französischen König Louis XIV. geprägt.

Bis zum Mittelalter waren Prägeherr und Münzherr sehr häufig ein und dieselbe Person, wenn der Landesfürst den Besitz am Münzregal nicht abgetreten hatte. In späterer Zeit verkauften die Landesherren in ihrer Eigenschaft als Prägeherren das Münzregal gegen Bezahlung an andere Personen, die dadurch als Münzherr tätig werden konnten.

Durch die Einnahmen aus dem Verkauf des Münzregals flossen den Landesfürsten beträchtliche Einnahmen zu, mit denen sie ihre Staatsausgaben decken konnten.

Staaten und Staatenverbände als Prägeherr

In späterer Zeit nach der Abschaffung des absoluten Herrschertums nahmen zunehmend Städte und andere Körperschaften die Stelle des Prägeherrn ein. Auch sie konnten Münzherren benennen, die für die Prägung der Münzen verantwortlich waren und dieses Recht teuer bezahlten.

Im 19. Jahrhundert erhielten vermehrt bürgerliche Personen das Münzregal, das sie zum Prägen und Ausgeben von Münzen berechtigte. Heute fungieren Staaten beziehungsweise Staatenverbunde als Prägeherr. Sie geben für den Staat beziehungsweise nach Einführung des Euro für einen Staatenverbund die Münzen der jeweiligen Währungseinheit in Auftrag.

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