Rheinischer Gulden

Im späten Mittelalter war der Rheinische Gulden die regionale Goldwährung im Machtbereich des Rheinischen Münzvereins, der von den Kurfürsten Friedrich von Köln, Kuno von Trier, Ruprecht von der Pfalz und Adolf von Mainz am 8. Juni 1386 gegründet wurde. Doch bereits 1375 hatten die Erzbischöfe von Köln und Trier einen Münzverein gebildet, der zur Gewährleistung der Münzqualität sowie zur Vereinheitlichung des Münzwesens diente.

Schon zu dieser Zeit ließen sie Silber- und Goldmünzen prägen, die einen festgelegten Feingehalt besaßen. So wurde als gemeinsame Silbermünze der Weißpfennig hergestellt und als Goldmünze ein Gulden, der den Heiligen Petrus auf der Vorderseite zeigt.

Bedeutung des rheinischen Gulden

Der Rheinische Münzverein war nicht nur für das Münzwesen des Rheinlandes, sondern auch für das ganze Heilige Römische Reich Deutscher Nation, dem einstigen Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser von größter Bedeutung. Denn die Goldgulden wurden als Handelsmünze überall akzeptiert und als Rechnungsmünze bis in das 17. Jahrhundert verwendet.

Der Rheinische Gulden war dabei die Grundlage für zahlreiche regionale Währungen und das einigende Band des Reiches auf finanzieller Ebene. So wurde zum Beispiel der Wert von Gold- und Silbermünzen nach dem Rheinischen Gulden bewertet und der Wechselkurs (Zahlwert) festgesetzt.

Bis in die Neuzeit war die Gemeinschaftsmünze der rheinischen Kurfürsten von zentraler Bedeutung für das deutsche Geldwesen und in Spanien, der Schweiz, Frankreich, den Niederlanden, Ungarn, Böhmen sowie Mähren die am weitesten verbreitetste Fernhandelsmünze.

Die Ablösung des rheinischen Gulden

Bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts prägte der Münzverein den Rheinischen Gulden, dessen Feingehalt auf Grund des Mangels an Gold von anfänglich 23 Karat auf 19 Karat in dem Zeitraum von 1425 bis 1444 sank. Aus diesem Grund wurde auch zum Ende des 15. Jahrhunderts und im 16. Jahrhundert die Prägung des Rheinischen Guldens letztendlich verringert.

Darüber hinaus wurde in der Augsburger Reichsmünzordnung das Silberäquivalent des Goldguldens zur Währungsmünze bestimmt. Mit der Zeit wurde der Rheinische Gulden dann durch den Dukaten abgelöst, auch wenn er als Rechnungsmünze zu 60 Kreuzern noch bis zum 17. Jahrhundert bestand.

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