Schock

Beim Schock handelt es sich um eine Münzeinteilung, die ursprünglich aus Böhmen stammt. Danach wurde ein Schock böhmischer Groschen mit zwei Kurant-Talern gleichgesetzt. Das entsprach zugleich drei Gulden, was 60 Groschen waren.Ein Gulden entsprach nach dieser Münzeinteilung 20 Kaisergroschen oder ein Schock waren fünf Dutzend Groschen. Er wurde für gewöhnlich berechnet mit 20 Kaisergroschen, was 60 Kreuzer und 180 weiße Pfennige und 720 gewöhnliche Pfennige ergab. Ein Schock entsprach den alten Berechnungen zufolge 1 1/6 Gulden, was 30 weiße Pfennige und 70 Kreuzer waren. Nach dieser Berechnung waren das 78,75 Gröschel. Damals wurden drei Kreuzerstücke jeweils auch als Böhmen oder Groschen bezeichnet. Eine Münze alleine wurde als Gröschel bezeichnet.

Der Schock als Maß und Gewichtsangabe

Der Schock diente als historisches Maß und Gewicht im deutschsprachigen Raum zur Berechnung und Umrechnung von Münzeinheiten. Der Schock war vor allen Dingen im 19. Jahrhundert eine weitverbreitete Maßeinheit. Diese historischen Maße können in das metrische System übertragen werden. Es ist zu beachten, dass die Beziehungen der Maße und Gewichte innerhalb der entsprechenden Systeme relativ stabil waren. Jedoch konnten diese Münzen, je nachdem wo sie geprägt wurden, erhebliche Veränderungen haben. Daher muss bei historischen Münzen vor der Umrechnung überlegt werden, ob der Umrechnungsfaktor, hier der Schock, bei den vorliegenden Münzen überhaupt angewendet werden kann.

Das metrische System ersetzt den Schock zur Berechnung von Münzeinheiten

Das metrische System wurde ursprünglich am 29. November 1791 eingeführt, um die örtlichen Unterschiede zu überwinden. Das galt vor allen Dingen bei den Längenmaßen und auch für die Gewichte. Auf diesem metrischen System basiert der Urmeter, der später zur Längenmessung erschaffen wurde. Diesem französischen Vorbild folgten mehr und mehr andere Staaten. Am 16. Mai 1916 wurde die "Preußische Maß- und Gewichtsordnung" verabschiedet. Diese Maß- und Gewichtsordnung vereinheitlichte die verschiedenen Größen unter der Zugrundelegung des Rheinländischen Fußes. Dieser Rheinländische Fuß war Teil des alten französischen Längenmaßes. Am 17. August 1868 hatte der Norddeutsche Bund beschlossen, das metrische System einzuführen. Dieses trat zum Jahreswechsel im Jahr 1868 zu 1869 in Kraft. Am 29. April 1869 folgte Bayern dem Norddeutschen Bund. Hier wurde das neue System zum 1. Januar 1872 eingeführt. Ab dem Jahr 1871 galt das metrische System im gesamten, neu gegründeten Deutschen Reich. Am 20. Mai 1875 wurde die Meterkonvention durch 17 Staaten unterzeichnet.

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