Vatikanstadt Euro-Münzen

Vatikanstadt ist kein Mitglied der Europäischen Union. Dennoch ist die gültige Währung in dem kleinen Staat der Euro. Das liegt vor allem an seinen engen Beziehungen mit dem EU-Mitglied Italien, von dem der Vatikan vollständig umgeben ist sowie seinen besonderen Vereinbarungen mit der EU.

Der Vatikan und die Euro-Münzen

Genauso wie in Deutschland wurde in Italien im Jahre 2002 der Euro eingeführt. Bis dahin galt die italienische Lira als Zahlungsmittel. Sie konnte auch in Vatikanstadt genutzt werden. Dort gab es noch zwei weitere Währungen, aufgrund der italienischen Münzhoheit, nämlich die vatikanische und san-marinesische Lire. Die vatikanische Währung war jedoch eng an die italienische Lira gebunden. Mit der Einführung des Euro gab es diese enge Währungsbeziehung nicht mehr. Also wurde ein Währungsabkommen zwischen Italien und die Vatikanstadt ausgehandelt, das bereits im Jahr 2000 unterzeichnet und von den EU-Finanzministern abgesegnet wurde.

Euro-Münzen und deren Motive aus der Vatikanstadt

Dank dieses Währungsabkommens darf der vatikanische Staat eigene Euro-Münzen prägen und in Umlauf bringen. Auf der Rückseite der vatikanischen 1- und 2-Euro-Münzen ist zum Beispiel der aktuelle Papst abgebildet. Diese Euro-Münzen werden im gesamten Euroraum als gültiges Zahlungsmittel anerkannt. Zunächst durfte Vatikanstadt jedes Jahr Euro-Münzen im Wert von 670.000 Euro in Umlauf bringen. Die Auflage wird den italienischen Euro-Münzen zugerechnet. Seit 2010 wurde die Höhe des Nominalwertes auf 1 Million Euro aufgestockt.

Euro-Münzen des Vatikans ohne Mitgliedschaft der EU

Obwohl Vatikanstadt kein Mitglied der Europäischen Union ist, zählt sie doch zum Euro-Raum. Allerdings gehört der Vatikan nicht dem Euro-System an. Das heißt, die Europäische Zentralbank nimmt bei der Euro-Politik keine Rücksicht auf die finanzielle Lage des Staates. Das wird sich auch voraussichtlich nicht ändern, da der Vatikan keinen Beitritt zur Europäischen Union plant. Weitere assoziierte Euronutzer sind zum Beispiel Monaco und San Marino.

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