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Um das Ereignis der Euro-Umstellung angemessen zu würdigen, entschied sich die Bundesregierung zur Herausgabe einer Goldmark als Sammlerstück und Anlagemünze. Da die Deutsche Bundesbank nicht berechtigt war, eine solche Münze zu prägen, wurde eigens für die Goldmark ein Gesetz verabschiedet, das der Bank das Prägen von Münzen erlaubte. Erst mit dem Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze war der Weg frei für die Goldmark. Die Anlagemünze erschien nur einmalig im Jahr 2001.

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