Deutsche Prägezeichen: G

Unter der Wertangabe auf Münzen befindet sich ein einzelner Buchstabe, auch Münzzeichen genannt. Doch nicht nur die heutige Euromünze, sondern auch die alte Reichsmark und die D-Mark wurden nach diesem Prägeschema gefertigt.

Der eben genannte kleine Buchstabe gibt Aufschluss über den Ort der jeweiligen Prägeanstalt: So sind jeder deutschen Prägeanstalt ein oder mehrere Großbuchstaben, wie etwa G, zugeordnet. Unter einer Münzprägeanstalt versteht man ein staatliches Institut, welches Gedenk- sowie Kursmünzen im Auftrag des Landes prägt.

Per Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 1871 und mit Gründung des Deutschen Reiches oblag das Münzrecht nicht mehr den einzelnen Teilstaaten, sondern dem Deutschen Reich. Somit wurde erwirkt, dass künftig Großbuchstaben des deutschen Alphabets als Münzzeichen verwendet werden.

Herkunft des deutschen Prägezeichens G

Die Zuordnung der Buchstaben richtete sich nach der Auflistung der Bundesstaaten in Artikel 6 der Reichsverfassung. Die Münzzeichen erstreckten sich innerhalb Deutschlands alphabetisch von A bis W. So lässt sich etwa anhand einer Kursmünze mit dem Buchstaben G herausfinden, dass diese höchstwahrscheinlich in der staatlichen Prägeanstalt Baden-Württemberg, im Ort Karlsruhe, geprägt wurde.

Die Prägeanstalt (umgangssprachlich: Münze) Baden-Württemberg mit ihrem Standort in Karlsruhe existiert seit 1872 und ist noch heute die kleinste Münzprägestätte in Deutschland. Staatliche Münzen mit dem deutschen Prägezeichen G, die zwischen 1752 und 1754 geprägt wurden, finden ihren Ursprung im polnischen Stettin, welches damals noch dem Königreich Preußen angehörte. Die typischen Münzzeichen in Form von Großbuchstaben wie etwa E, H oder G ersetzten die damaligen Münzmeisterzeichen.

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