Währungsgebiet Euro-Zone

Die Euro-Zone beschreibt das Währungsgebiet in Europa und teils auch in Übersee, in dem mit der Währung Euro bezahlt wird. Die Euro-Zone besteht derzeit aus den Ländern Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Portugal, der Slowakei, Slowenien und Spanien sowie Zypern.

Verpflichtung für die Währungszone Euro-Zone 

Andere EU-Staaten -  außer Dänemark - sind verpflichtet, der Währungszone beizutreten, sobald sie die Kriterien hierfür erfüllt haben. Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt haben Vereinbarungen mit der EU, den Euro als offizielle Währung zu verwenden, zugleich jedoch ihre eigenen Münzen auszugeben. Andere Staaten wie der Kosovo und Montenegro haben den Euro ebenfalls angenommen, sind formal jedoch nicht Teil der Euro-Zone und haben keine Vertretung in der EZB oder der Euro-Gruppe.

Die Fiskalpolitik in der Währungszone Euro-Zone

Die primäre Bedeutung der Fiskalkoordinierung innerhalb der EU liegt in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik, die für jeden Mitgliedstaat gelten, jedoch mit besonderem Bezug auf die 19 derzeitigen Mitglieder der Euro-Zone entwickelt wurden. Diese Richtlinien sind nicht verbindlich, sondern sollen unter den EU-Mitgliedstaaten eine Verbindung zu deren politischer Koordinierung herstellen, um die Strukturen der einzelnen Volkswirtschaften so gut es geht zu berücksichtigen. Für ihre gegenseitige Sicherung und die Stabilität der Währung haben die Mitglieder der Euro-Zone den Stabilitäts- und Wachstumspakt ins Leben gerufen. Dieser beinhaltet vereinbarte Höchstgrenzen auf Defizite und Staatsverschuldung, aktuell rund drei Prozent auf das Bruttoinlandsprodukt.

Die europäische Zentralbank der Währungszone Euro-Zone

Das Herzstück der Euro-Zone stellt die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main dar. Das primäre Ziel der Europäischen Zentralbank, das in Artikel 2 der Satzung der EZB geschrieben steht, liegt im Erreichen einer Preisstabilität in der Euro-Zone. Die grundlegenden Aufgaben, wie in Artikel 3 der Satzung festgelegt, umfassen die Definition und Umsetzung der Geldpolitik für die Euro-Zone, die Durchführung von Devisengeschäften, die Betreuung der Währungsreserven des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Betrieb der Finanzmarktinfrastruktur im Rahmen des Zahlungssystems TARGET2. Die Mitgliedstaaten können Euro-Münzen ausgeben, jedoch muss der Betrag von der EZB im Voraus genehmigt werden.

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