Münzverrufung

Bei der Münzverrufung handelt es sich um eine Erklärung der Münzrechteinhaber, die seit dem Mittelalter, aber auch in der Neuzeit erklärten, dass all ihre Münzen oder nur ein Teil des Metallgeldes ab einem bestimmten Zeitpunkt ungültig seien.

Die Münzverrufung in der Praxis

Wurde eine Münzverrufung in der Praxis durchgesetzt, geschah dies durch einen Ausruf oder eine schriftliche Bekanntgabe durch Münzdekret, Plakate oder eine Gesetzblattform an öffentlichen Plätzen wie am Rathaus, dem Marktplatz oder in Banken.

Die Inhaber der Münzrechte waren in der Regel die Länder, die Fürsten, Städte oder Münzstände. Durch die Münzverrufung wurden in- oder ausländische Münzsorten für kursunfähig oder nur noch beschränkt kursfähig erklärt. Im späten 18. Jahrhundert wurden sogar die eigenen Scheidemünzen abgewertet.

Nach dem in der Münzverrufung genannten Termin durfte niemand mehr das bezeichnete Geld zu seinem ehemaligen Wert annehmen. Ab diesem Zeitpunkt waren sie auch für die Steuerzahlungen ungewertet oder sogar vollständig verrufen. Bei Totalverrufen wurden auf den Bekanntgaben häufig auch die Umtauschmodalitäten angegeben.

Ab dem Jahr 1871, als die Goldmark-Reichswährung eingeführt wurde, wurden der Hauptteil von allen vorangegangenen Landesmünzen, aber auch die Banknoten verrufen. Dazu gehören aber auch Teilsorten. Mit diesem Münzverruf wurden aber zugleich auch die offiziellen Umtauschkurse und das Datum, zu welchem die Münzen spätestens umgetauscht sein müssen, bekannt gegeben.

Der Münzverruf in der Neuzeit

Die letzte Münzverrufung in der Neuzeit war vor der Einführung des Euros in Deutschland im Jahr 2002. Hier wurde die Deutsche Mark durch den Euro ersetzt und die Deutsche Mark war folglich kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Jedoch ist es in diesem Fall möglich, Münzen und Scheine nach der Münzverrufung in der Deutschen Bundesbank in Euro umzutauschen. Dabei nimmt die Bundesbank den Umtausch nicht selbst vor, sondern beauftragt stellvertretend hierfür Geschäftsbanken, die Bundesbank wird lediglich zur Echtheitskontrolle herangezogen.

Zudem können in Deutschland auch alte Währungswerte zugelassen werden, beispielsweise im Rahmen von Aktionen. So dürfen hier beispielsweise Waren mit der Deutschen Mark bezahlt werden. Solche Aktionen wurden in Deutschland bereits mehrfach durch Einzelhändler oder auch durch Marktketten durchgeführt, aber auch von Städten oder allen in einer Stadt befindlichen Einzelhändlern.

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