Deutsche Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland, ebenso ist sie Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken.

Die Gründung der Deutschen Bundesbank war 1948 in Frankfurt am Main

Die Historie der Deutschen Bundesbank verbindet sich eng mit der Währungsgeschichte Deutschlands nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Da nach dem Krieg eine totale Zerrüttung der deutschen Währung eintrat, war eine Währungsreform unabdingbar. Die westlichen Besatzungszonen sowie West-Berlin erhielten 1948 die Deutsche Mark, die Reichsmark war völlig wertlos geworden. Die Währungsreform war den Gesetzen der alliierten Militärregierung unterworfen. Es wurde von den Westmächten in den Besatzungszonen ein zweistufiges, neues Zentralbanksystem errichtet, das als Vorbild das Federal Reserve System der USA hatte. Am 1. März 1948 wurde die Bank deutscher Länder in Frankfurt am Main gegründet. Das Grundkapital lag bei den Landeszentralbanken und war für die Notenausgabe und unter anderem auch zur Devisenbeschaffung zuständig. Die Deutsche Bundesbank als Bank deutscher Länder war von Anfang an unabhängig von deutschen politischen Gebieten, ebenso von der ab September 1949 entstandenen Bundesregierung. Ihre Autonomie in Bezug auf die Alliierten begann 1951.

Änderungen durch den Maastricht-Vertrag

Am 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, wobei der Bund verpflichtet wurde, eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank zu gründen. Damit wurde das Besatzungsrecht durch das deutsche Recht abgelöst. 1957 oblagen die Zuständigkeiten der neu erschaffenen Deutschen Bundesbank. Die Landeszentralbanken mit der Berliner Zentralbank verschmolzen mit der Bank deutscher Länder. Das gegründete Direktorium war für die Durchführung von Beschlüssen des Zentralbankrates verantwortlich. Es leitete und verwaltete die Bankangelegenheiten, war sowohl für Geschäfte mit dem Sondervermögen des Bundes zuständig, für die im gesamten Bundesgebiet agierenden Kreditinstitute, ebenso für Geschäfte für ausländischen Verkehr, als auch für Geschäfte, die dem offenen Markt oblagen. Am 1. November 1993 wurden die Grundlagen durch den Vertrag von Maastricht für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion gelegt. Die nationale Verantwortlichkeit der Geldpolitik wurde an das Europäische System der Zentralbanken übertragen. Am 30. April 2002 wurde das 7. Gesetz grundlegend novelliert und die Deutsche Bundesbank erhielt ihre heute bestehende organisatorische Verfassung. Sie besteht auch nach dem Maastricht-Vertrag weiter. Im Bundesbankgesetz sind die Aufgaben definiert. Die Deutsche Bundesbank ist ein integraler Bestandteil des Europäischen Systems von den Zentralbanken. Sie gewährleistet Preisniveaustabilität und hat die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland in Verwaltung. Außerdem ist sie zuständig für den Zahlungsverkehr im In- und Ausland und stabilisiert die Zahlungs- und Verrechnungssysteme.

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