Deutsche Prägezeichen: E

Mit der Reichsgründung im Jahre 1871 ging auch eine Reihe von Änderungen in der deutschen Währungsgeschichte einher. Die wohl prägnantesten waren diverse Währungsreformen, denen die Einführung einer einheitlichen Währung vorausging. So wurde im Jahr 1873 durch Erlass des zweiten Reichsmünzgesetzes bewirkt, dass alle Münzen eine reichseinheitliche Gestaltung vorweisen.

Zu den Prägemerkmalen gehören zum Teil auch Großbuchstaben. Von da an wurden lediglich Münzen nach der neuerlichen Markwährung erschaffen. Dieses war eine der ersten Vereinheitlichungsmaßnahmen im Deutschen Reich.

Dabei verfolgte die Prägung der Kursmünzen ein einheitliches System. Auf der einen Seite der 1- bis 50-Pfennig-Münzen sowie der halben Mark und dem 1-Mark-Stück ist das Nominal abgebildet. Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich der Reichsadler.

Bei den größeren Nominalen ist eine einheitliche Vorderseite (Nominal und Reichsadler) und eine für das Ursprungsland typische Rückseite charakteristisch. Nach diesem System erfolgt auch die Prägung der heutigen Euromünze. So ist beispielsweise das Motiv des Brandenburger Tores auf den 10-, 20- und 50-Cent-Münzen charakteristisch für eine in Deutschland erschaffene Euromünze.

Einführung des deutschen Prägezeichens E

Bis zum Jahr 1918 oblag das Münzrecht allen Teilstaaten von Deutschland. So wurde jedem Teilstaat ein bestimmtes Münzzeichen in Form eines alphabetischen Großbuchstaben zugeordnet. Eine Münze mit dem Buchstaben E wurde in der sächsischen Stadt Dresden und ab 1887 in Muldenhütten geprägt, wobei letztere Prägestätte 1953 aufgelöst wurde.

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