Münz-Lexikon
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Konventionsfuß
Der Konventionsfuß war ein im 18. Jahrhundert in Mitteleuropa eingeführtes Münzsystem, das die Gewichts- und Feingehaltsstandards für die Prägung von Münzen festlegte. Er basierte auf dem sogenannten Zwanzigguldenfuß, der vorschrieb, dass aus einer Kölner Mark Feinsilber genau 10 Taler geprägt werden sollten. Das übergeordnete Ziel war die Vereinheitlichung des zersplitterten Münzwesens und die Schaffung einer stabilen, überregional gültigen Währungsgrundlage.
Die Geburt des Konventionsfußes
Die Notwendigkeit einer umfassenden Münzreform im Heiligen Römischen Reich war im 18. Jahrhundert unübersehbar. Die Vielzahl an Münzständen, die nach unterschiedlichen Standards prägten, erschwerte den Handel erheblich und führte zu ständiger Verwirrung. Österreich ergriff im Jahr 1750 die Initiative und führte den sogenannten Zwanzigguldenfuß ein. Dieser Standard legte fest, dass aus einer Kölner Mark (ein historisches Handelsgewicht von etwa 233,856 Gramm) reinen Silbers genau 10 Taler geschlagen werden sollten. Um diesem neuen Münzfuß eine breitere Akzeptanz und einen möglichst großen Geltungsbereich zu verschaffen, schloss Österreich im September 1753 eine wegweisende Vereinbarung, die Konvention, mit Bayern. Diese Konvention gab nicht nur dem Münzfuß selbst seinen Namen, sondern auch den nach ihm geprägten Talern, den sogenannten Konventionstalern.
Verbreitung und Herausforderungen
Die anfängliche Bewertung der Kleinmünzen in Süddeutschland zeigte jedoch eine Unverhältnismäßigkeit, was Bayern dazu veranlasste, den Konventionstaler ab 1754 nicht mehr mit 120, sondern mit 144 Kreuzern zu bewerten. Diese Anpassung trug maßgeblich zur schnellen Verbreitung der Konventionsmünzen in West- und Süddeutschland bei. Auch nord- und mitteldeutsche Münzstände wie Hildesheim, Oldenburg, Mecklenburg-Strelitz und Braunschweig-Wolfenbüttel übernahmen den Konventionsfuß; selbst Polen schloss sich kurzzeitig an. Während der Konventionsfuß in nahezu allen großen Reichsgebieten zur Norm wurde, hielt Preußen weiterhin am Graumannschen Münzfuß fest, was eine vollständige Vereinheitlichung verhinderte. Typische Umlaufmünzen dieser Ära waren 10- und 20-Kreuzer-Stücke. Ganze und halbe Taler trugen oft Aufschriften wie "X EINE FEINE MARK" (für Taler), "XX EINE FEINE MARK" (für Halbtaler) oder "AD NORMAM CONVENTIONIS", was die Einhaltung des Konventionsstandards bezeugte.
Der Niedergang und seine Bedeutung für Sammler
Im 19. Jahrhundert verlor der Konventionsfuß allmählich an Bedeutung. Viele Konventionstaler, darunter der berühmte Maria-Theresien-Taler, flossen in den lukrativen Levantehandel ab. Die süddeutschen Staaten schlossen 1837 einen Münzvertrag, der die Prägung nach einem 24½-Guldenfuß vorsah, einem Standard, der vielerorts bereits etabliert war. Die Münzstätte Dresden prägte 1838 eine Vereinsmünze des Deutschen Zollvereins, und im selben Jahr erfolgte in Süddeutschland die letzte Prägung von Konventionsmünzen. Obwohl Österreich am Zwanzigguldenfuß festhielt, wurden auch dort die Prägungen 1857 eingestellt. Der Wiener Vertrag zwischen den Zollvereinsstaaten und Österreich ersetzte die Kölner Mark durch das Zollpfund (500 g) und führte einen neuen Vereinstaler zu 1½ Gulden ein, der dem alten preußischen Taler entsprach.
Für Sammler sind Konventionsmünzen von großem historischem Interesse. Sie repräsentieren eine wichtige Phase der Münzgeschichte und des Versuchs einer Währungsvereinheitlichung in Deutschland und Österreich. Der Sammlerwert hängt stark von der Seltenheit, dem Erhaltungszustand und der Prägestätte ab. Ein gut erhaltener Konventionstaler aus der Anfangszeit oder ein Exemplar, das die Übergangsphase zu den neuen Münzfüßen dokumentiert, kann einen erheblichen Wert besitzen. Auch die Zusammensetzung der Münzen, oft aus Silber, spielt eine Rolle. Extrem seltene Goldmünzen nach Konventionsfuß sind besonders wertvoll. DM-Münzen, die später in Deutschland geprägt wurden, zeigen eine ähnliche Entwicklung von Währungsumstellungen, wenn auch in einem anderen Kontext.
Entwicklung und Verbreitung des Konventionsfußes
Einführung des Zwanzigguldenfußes: Österreich führt 1750 den Zwanzigguldenfuß ein, der festlegt, dass aus einer Kölner Mark Feinsilber 10 Taler geprägt werden sollen, um eine einheitliche Währungsbasis zu schaffen.
Konvention mit Bayern: Im September 1753 schließt Österreich eine Konvention mit Bayern, um dem neuen Münzfuß einen größeren Geltungsbereich zu sichern. Diese Vereinbarung gibt dem Münzfuß und den nach ihm geprägten Talern ihren Namen.
Anpassung der Bewertung: Aufgrund einer Unverhältnismäßigkeit in der Bewertung der Kleinmünzen bewertet Bayern ab 1754 den Konventionstaler mit 144 statt 120 Kreuzern, was die Akzeptanz und Verbreitung in Süddeutschland fördert.
Übernahme durch weitere Münzstände: Zahlreiche nord- und mitteldeutsche Münzstände sowie kurzzeitig Polen übernehmen den Konventionsfuß, wodurch er in weiten Teilen des Reiches zur dominierenden Währung wird, während Preußen am Graumannschen Münzfuß festhält.
Ablösung und Ende: Im 19. Jahrhundert verliert der Konventionsfuß an Bedeutung. Neue Münzverträge, wie der süddeutsche Münzvertrag von 1837 (24½-Guldenfuß) und der Wiener Vertrag von 1857 (Vereinstaler), lösen ihn endgültig ab, was zur Einstellung der Prägungen führt.