Leipziger Fuß

Im Jahre 1687 wurde der sogenannte Leipziger Fuß als konkrete Wert- und Gewichtsbestimmung für Münzen eingeführt. Der damalige Münzmeister von Kurbrandenburg regelte im Auftrag des Kurfürsten das Gewicht von Silbermünzen im "12-Taler-Fuß". Das bedeutet, eine Kölner Gewichtsmark Feinsilber entsprach 12 Talermünzen. Diese Werteinheit löste den Zinnaischen Münzfuß ab, der aufgrund der permanenten Münzverschlechterung zum Geldverfall geführt hatte.

Grund für die Einführung des Leipziger Münzfußes

In der Kipper- und Wipperzeit, der Zeit der Geldverfälschung, waren minderwertige Münzen geprägt und in Umlauf gebracht worden, die zu rasantem Wertverlust geführt hatten und die Einführung eines stabilen Münzfußes notwendig machten. Nachdem sich der Leipziger Fuß als stabil erwiesen hatte, wurde er mit Vertrag vom 16. Januar 1690 auch auf Kursachsen und Braunschweig-Lüneburg ausgedehnt. Diese Regelung wurde in Leipzig mit dem Zinnaer Münzvertrag festgelegt. Handel und Wirtschaft schätzten diese einheitliche Münzregelung, so dass sich der Leipziger Fuß schnell über das gesamte Deutsche Reich ausdehnte und im Jahre 1738 zum Reichsfuß erhoben wurde. Damit galt im gesamten Reich ein einheitlicher Wert, der den Handel mit Waren und Dienstleistungen vereinfachte und gleichzeitig für eine konstante Berechnungsgrundlage sorgte.

Einheitliche Zahlungsmittel im Reich durch einen Münzfuß

Die Kölner Gewichtsmark Silber besaß zur damaligen Zeit großen Einfluss auf das Münzwesen. Sie galt als Grundlage sämtlicher Berechnungen über den Wert des Feinmetallgehalts und bot damit eine überregionale Berechnungsmöglichkeit, so dass der Wert der Münzen vergleichbar wurde. Da das Dezimalsystem noch nicht eingeführt war, galt die Kölner Mark als Zählmaß. Der Leipziger Fuß, der auf der Kölner Gewichtsmark Feinsilber beruhte, sah vor, dass aus einer Mark achtzehn 2/3-Taler-Münzen oder sechsunddreißig 1/3-Taler-Münzen geprägt wurden, statt wie bisher fünfzehn beziehungsweise dreißig Münzen. Aufgrund der stetig ansteigenden Preise für Silber, die das Münzprägen immer teurer machte, und auch wegen des Fehlens einer einheitlichen Regelung für Scheidemünzen konnte der Leipziger Münzfuß nicht auf Dauer bestehen. Er wurde Mitte des 18. Jahrhunderts durch den Konventionsfuß abgelöst, das heißt, sämtliche Regelungen des Münzwesens wurden in einem Staatsvertrag festgelegt.

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