Elektronisches Geld

Elektronisches Geld, das auch als E-Geld, digitales Geld oder auch als Cybergeld bezeichnet wird, ist neben dem Buchgeld, dem Zentralbankgeld als die dritte, neue Erscheinungsform von Geld anzusehen. Elektronisches Geld ist von elektronischen Zugangsverfahren zu unterscheiden.

Die Definition von elektronischem Geld

Das E-Geld ist in Europa durch die E-Geld-Richtlinie 2000/46 EG offiziell definiert. Demnach ist elektronisches Geld ein monetärer Wert, der in Form von Forderungen gegen die ausgebende Stelle gekennzeichnet ist. Dieser Wert ist niemals geringer als der Wert, der monetär ausgegeben werden kann. Dieser Wert wird durch andere Unternehmen als Zahlungsmittel akzeptiert.

Es gibt zwei Formen von elektronischem Geld:

Zum einen gibt es das kartengestützte E-Geld, das sogenannte Kartengeld. Zum anderen gibt es das softwarebasierte Netzgeld. Dabei wird unterschieden, in welcher Form die Forderungen gegen die ausgebende Stelle zum einen gespeichert und zum anderen nachgewiesen oder auch übertragen werden.

Die elektronische Geldbörse

Elektronisches Geld wird auf einem Chip oder auf dem Magnetstreifen von Kunststoffkarten gespeichert. Dieser monetäre Gegenwert kann im stationären Handel auch zur Zahlung von Kleinbeträgen genutzt werden. Das ist beispielsweise bei der Geldkarte der Fall, die durch den Zentralen Kreditausschuss der Banken, dem ZKA, herausgegeben wird. Hier wird bei etlichen Karten von deutschen Banken der integrierte Chip genutzt. Auf diesen können Beträge bis zu einem Wert von 200 Euro geladen werden.

Das Netzgeld

Elektronisches Geld in Form von Netzgeld wird im Rahmen des E-Commerce zusätzlich zu den klassischen Zahlungssystemen wie Kreditkartenzahlung, Nachnahme oder auch Lastschrift eingesetzt. Um Netzgeld erhalten zu können, muss zuerst reguläres Buchgeld an die Herausgeber des Netzgeldes - was in Europa die herausgebende Bank oder das E-Geld-Institut ist - transferiert werden. Das kann beispielsweise durch Überweisung geschehen. Daraufhin wird durch den Herausgeber ein äquivalenter Gegenwert in Form von E-Geld an den Kunden übermittelt.

Beim Kunden erfolgt nun durch ein Verschlüsselungsverfahren die Speicherung. So kann sichergestellt werden, dass die Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Das elektronische Geld, das übermittelt wurde, weist gegenüber dem Herausgeber eine Forderung nach. Diese werden beim Zahlungsvorgang an die Empfänger übertragen. Die Empfänger, also die Akzeptanzstellen, können elektronisches Geld in Buchgeld oder Bankguthaben umtauschen.

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