ESZB

Vielfach hört oder liest man den Begriff ESZB im Zusammenhang mit der Europäischen Union und auch oft verstärkt auch mit der Finanzkrise, ohne dass man eine genaue Vorstellung hat, was es mit diesem Begriff auf sich hat.

Was versteht man unter dem ESZB?

ESZB ist die Kurzform für "Europäisches System der Zentralbanken". Dieses System umfasst die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main sowie die jeweiligen Zentralbanken der einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dies ist der wichtigste Unterscheidungspunkt zum Eurosystem, in dem nur die Staaten der Europäischen Union vertreten sind, die auch den Euro als Währung eingeführt haben. Durch die Mitwirkung der Europäischen Zentralbank als Behörde untersteht das ESZB direkt der Europäischen Union. Auf Ebene der Länder übernehmen die jeweiligen Zentralbanken die Durchsetzung der von der Europäischen Zentralbank definierten Ziele. In Deutschland ist dies die Deutsche Bank.

Die Geschichte des ESZB und deren Aufgabe

Ab dem 1. Juli 1990 erfolgte die Umstellung zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Dies war in drei Schritten geplant, wobei der dritte Schritt ab 1999 die Einführung des Europäischen Systems der Zentralbanken beinhaltete. Alle Angelegenheiten, die das ESZB betreffen, sind im AEU-Vertrag sowie einem Anhang zu diesem Vertrag geregelt, die in erster Linie die Ziele und Arbeitsweise beinhalten. Als Ziel steht die Preisniveaustabilität zwischen den teilnehmenden Ländern im Vordergrund, wobei hier eine jährliche Inflationsrate von unter zwei Prozent angestrebt wird. Sollte dieses Ziel erreicht sein, tritt als sekundäres Ziel die Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Europäischen Union. Dies umfasst solche Aufgaben wie zum Beispiel die Überwachung und Regulierung der Geldpolitik sowie der Kreditinstitute, die Verwaltung der Geldreserven der Mitgliedsstaaten und die Steuerung der Finanzpolitik.

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