Silbernes Lorbeerblatt
Das in Form eines silbernen, liegenden Lorbeerblattes gehaltene höchste staatliche Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland für sportliche Leistungen wurde erstmals 1950 (an den Springreiter Fritz Thiedemann) verliehen. Bis 2013 konnten auch musische Leistungen durch das Ehrenzeichen gewürdigt werden. In der Praxis hat es aber nur wenige Lorbeerblatt-Verleihungen in diesem Bereich gegeben. Jährlich werden etwa 100 bis 150 Silberne Lorbeerblätter verliehen.
Rechtsgrundlagen
Am 23. Juni 1950 wurde das Silberne Lorbeerblatt durch Erlass des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss gestiftet. Zum offiziellen Ehrenzeichen wurde das Silberne Lorbeerblatt aber erst durch den entsprechenden, sich auf das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (1957) beziehenden Erlass von Bundespräsident Heinrich Lübke im Jahr 1964. Dieser 1980 teilweise geänderte Erlass wurde am 28. Mai 2013 durch Erlass des Bundespräsidenten Joachim Gauck abgelöst. In dem 2013er-Erlass wurde auch ausdrücklich die Möglichkeit der Entziehung des Ehrenzeichens bei Feststellung von Doping-Verstößen festgelegt.
Verleihungsvoraussetzungen und Auszeichnungsverfahren
Die Verleihungsvoraussetzungen sind beim Silbernen Lorbeerblatt außerordentlich streng geregelt. Verleihungswürdigkeit setzt neben sportlichen Höchstleistungen auch in der Gesamtschau zu berücksichtigende charakterliche und menschliche Qualitäten der Ausgezeichneten voraus. Antragsberechtigt sind der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes sowie die Präsidenten der deutschen Behinderten- und Gehörlosen-Sportverbände. Der Bundespräsident kann ein Silbernes Lorbeerblatt aber auch initiativ verleihen. Nach Prüfung der Anträge durch das Bundespräsidialamt und Bundesinnenministerium wird das Silberne Lorbeerblatt vom Bundespräsidenten oder seiner Vertretung durch den Bundesminister des Innern übergeben.
Formen und Tragweise
Die Herrenausführung des Silbernen Lorbeerblattes wird als Anstecknadel, die Damenausführung als Brosche getragen. Beide Ausführungen sind etwa fünf Zentimeter lang und aus 935er Silber gefertigt. Die Bandschnalle der Herren und die Bandschleife der Damen sind in den olympischen Farben Blau-Gelb-Schwarz-Grün-Rot gehalten und weisen ein silbernes Miniatur-Feigenblatt auf. Für Mannschafts- oder Vereinsleistungen verliehene Silberne Lorbeerblätter werden in einer vergrößerten Ausführung (12 cm lang) vergeben. Diese Version wird seit 1964 nicht mehr als Anstecknadel beziehungsweise Brosche verliehen, sondern nur noch in einer nicht zu tragenden Version. Mehrfach ausgezeichnete Sportler und Sportlerinnen erhalten eine besondere Urkunde, aber kein weiteres Ehrenzeichen. Eine 2001 gestiftete Lorbeerblatt-Variante in einer Zwischengröße von etwa 10 cm für Vielfachverleihungen wurde wegen mangelnder Akzeptanz 2003 nach zehn Verleihungen wieder abgeschafft.