Deutsche Prägezeichen: I
Als Zahlungsmittel dienende Münzen verfügen fast immer über Präge- oder Münzzeichen. Dabei handelt es sich meist um ein sehr kleines Zeichen als Zahl, Buchstabe oder Symbol, welches auf die Münzprägestätte hinweist. Es wird während der Münzprägung eingedrückt, wobei zwischen dem Münzmeisterzeichen, dem Münzzeichen und der Künstlersignatur unterschieden werden muss.
Gelegentlich wird mit dem Münzzeichen sowohl das Münzmeisterzeichen als auch die Münzstätte bezeichnet. Hin und wieder werden von Prägestätten auch Münzzeichen auf Sammler- und Anlagemünzen genutzt, um limitierte Auflagen zu kennzeichnen oder besondere Anlässe zu würdigen. Üblicherweise weist das Prägestättenzeichen, welches aus einer Buchstabenkombination oder einem Buchstaben besteht, auf eine bestimmte Prägeanstalt hin.
Interessante Geschichte hinter dem deutschen Prägezeichen I
In Deutschland ging das Münzrecht nach der Reichsgründung von den deutschen Einzelstaaten auf das Deutsche Reich über. Im Jahr 1871 beschloss der Bundesrat des Deutschen Reichs, Großbuchstaben des Alphabets als Münzzeichen zu verwenden.
Zur Anwendung kam dabei die Reihenfolge, in der die Bundesstaaten im Art. 6 der damaligen Reichsverfassung aufgezählt wurden. Dabei wurde das "I" ausgelassen, um eine Verwechslung mit Hamburg, welches das "J" nutzte, sowie den Zahlen eins und römisch eins auszuschließen. Gleichzeitig ersetzten die Münzzeichen die bis dahin gültigen Münzmeisterzeichen.
Warum das deutsche Prägezeichen I nicht genutzt werden darf
Wie auch schon die DM-Münzen verfügen auch die deutschen Euromünzen über einen Buchstaben, der die Prägestätte bezeichnet, in der die Münze hergestellt wurde. Deutschland ist im Übrigen das einzige Land des Euroraums, in dem mehr als eine Prägestätte mit der Münzherstellung betraut ist.
Während das "I" wegen Verwechslungsgefahr mit dem Hamburger „J“ oder der Zahl „1“ nicht mehr genutzt wird, haben weitere Prägezeichen nur noch historische Bedeutung und waren deutschen Kolonien oder besetzten Gebieten zugeordnet.