Münzherr

Der Begriff Münzherr bezeichnete die Person, der das Recht zustand, Münzen prägen zu lassen. Diese Bezeichnung wurde seit der Zeit des Heiligen Römischen Reiches verwendet. Wer Münzen ausgeben wollte, musste dazu das sogenannte Münzregal besitzen.

Das Recht dazu wurde ihm durch den jeweiligen Landesfürsten gewährt. Im heutigen Sprachgebrauch wird das Münzregal durch die Währungsordnung geregelt.

Wer Münzherr wurde

Als Münzherr traten im Mittelalter meist die Landesherren wie Könige und Fürsten selbst auf. Sie hatten aber auch die Möglichkeit, Adligen von niedrigerem Stand oder kirchlichen Würdenträgern gegen Bezahlung das Münzregal zu verleihen, sodass auch andere Personen als Münzherr auftreten konnten.

Frauen als Münzherr

Ein Beispiel, dass das Münzregal auch als Anerkennung oder Absicherung an eine Frau vergeben wurde, ist der Margarethengroschen. Die Gattin des Kurfürsten Friedrich II. hatte im 15. Jahrhundert zunächst illegal Münzen prägen lassen, bis ihr vom Kaiser das Recht verliehen wurde, als Münzherr aufzutreten. Das Münzregal wurde ihr anstelle einer Apanage zuerkannt, mit der sie ihre persönlichen Ausgaben decken konnte.

Städte als Münzherren

Im Spätmittelalter begannen Städte ebenfalls, als Münzherren zu fungieren. Dazu mussten sie dem Landesherrn das Münzregal abkaufen und durften dann als Münzherr eigene Münzen prägen und in Umlauf bringen.

Große Einnahmequelle ohne Kosten

Das Recht, Münzen prägen zu lassen, war sehr begehrt, denn es spielte viel Geld in die Kassen der Fürstentümer und später der Städte. Wer als Münzherr das Recht hatte, Münzen auszugeben, konnte mit hohen Gewinnen rechnen, denn er musste keinerlei Gegenwerte zur Verfügung stellen. Das Geld floss ihm aus den Abgaben der Münzmeister zu, die einen hohen Gewinnanteil, den sogenannten Schlagschatz oder Münzgewinn, an den Münzherren abtreten mussten.

Münzherr als Finanzierungshilfe für Fürsten und Kleriker

Für die Fürstentümer und kirchlichen Vertreter und später auch die Städte, die als Münzherr auftreten durften, waren die Einnahmen aus dem Münzgeschäft nach den Steuereinnahmen die zweitgrößte Geldquelle. Durch die Einnahmen konnte nicht nur der zum Teil sehr aufwändige Lebensstil der Fürsten und Kleriker finanziert werden, auch militärische Ausgaben wurden durch die Gewinne aus dem Münzrecht beglichen.

Für die Städte stellte das Recht, als Münzherr auftreten zu können, ebenfalls eine lukrative Einnahmequelle dar, mit der viele der städtischen Ausgaben bezahlt werden konnten. Das Recht des Münzherrn gehörte deshalb zu den sehr begehrten Rechten.

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