Passiergewicht

Unter dem Passiergewicht verstand man bei den früheren Silber- und Goldmünzen das gesetzlich niedrigste mögliche Gewicht, zu dem Münzen noch ohne Disagio bzw. Abgeld angenommen werden müssen und kein Einzug durch die Staatskassen erfolgte. Die deutschen 10 und 20 Goldmarkstücke durften den Vorschriften zufolge maximal 5 Promille unterhalb des Sollgewichtes liegen, bevor sie eingezogen werden mussten.

Bedeutung des Passiergewichts in der Geschichte

In Deutschland war es jedoch in der Zeit von 1871 bis 1914 gängige Praxis, dass unbeschädigte Goldmünzen, deren Passiergewicht durch Abnutzung schon leicht unterschritten war, gegen prägefrische und vollwertige Goldmünzen oder andere Münzen umgewechselt wurden, ohne dass ein Abgeld fällig wurde. Dies war nicht in allen Ländern so.

Beispielsweise wurden in Großbritannien diese Münzen nur zum abgewerteten Wert umgetauscht. Ein Sovereign war daher beim Umtausch manchmal weniger als 20 Schilling wert.

Auswirkungen des Passiergewichts auf die Kurantmünzen

Den Kurantmünzen kam daher zu dieser Zeit eine besondere Bedeutung zu, da es sich um eine umlaufende, kursierende, gangbare und vollwertige Münze handelte, deren nomineller Wert beinahe vollwertig durch das Metall, aus dem sie bestand, gedeckt wurde. Sie hatte daher eine ganz andere und wesentlich größere Bedeutung als die Scheidemünze, deren nomineller Wert nicht durch den Wert des Metalls gedeckt ist.

Bis zum Ende des Gold- oder Silberstandards zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts wurde der Nominalwert der Kurantmünzen über einen Münzfuß bestimmt, also direkt über die in der Münze vorhandene Edelmetallmenge. In der Regel bestehen Kurantmünzen aus Gold oder Silber, seltener aus Kupfer oder Platin. Dabei wurden kleinere Abnutzungen durch Gebrauch meist akzeptiert.

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