Prägerecht

In der Vergangenheit hatten die einzelnen Grafschaften und Bistümer die königliche Erlaubnis, ihre eigenen Währungen herauszubringen und Münzen mit eigenem Aufdruck herzustellen. Doch als der nationale Handel über die Grenzen hinweg immer weiter zunahm. stellte das besonders die einflussreichen Kaufleute und gutgestellten Bürger vor eine große Herausforderung.

So war die Bundesrepublik Deutschland vor rund 500 Jahren noch in über 1000 kleinere Stadtstaaten aufgeteilt. Sie zahlten zwar alle Steuern an das Königs- und später Kaiserhaus, hatten aber bei der Rechtsumsetzung und den wirtschaftlichen Regeln freie Hand.

So konnte es schnell passieren, dass innerhalb weniger Kilometer, beispielsweise zwischen den Städten München und Augsburg, eine Staatsgrenze mit verschiedenen Währungen zu überqueren war. Hier mussten neue Wegzölle, Abgaben und Steuern entrichtet werden - meist eben auch noch in einer anderen Währung. Geschickte Geldwechsler setzten willkürliche Wechselkurse und schlugen oft Händler und Reisende übers Ohr.

Gleichschaltung der Währungspolitik mit dem Prägerecht

Um dies zu vereinfachen, gab es Anfang des 18. Jahrhunderts in vielen Ländern Europas Währungsreformen. Sie sorgten dafür, dass nur einige Städte unter Aufsicht des Staates das Prägerecht für größere Landabschnitte oder Länder erhielten.

In Münzstädten wie München, Karlsruhe, Hamburg und Berlin wurde Anfang des 19. Jahrhunderts die deutsche Reichsmark nach strengen Vorgaben (zur Kontrolle der Inflation) geprägt. Diese Scheidemünzen wurden im Auftrag des Kaisers verausgabt und gehörten den Städten nicht. Die Städte wurden lediglich für die Produktion und den Vertrieb zu den Banken und Kreditinstituten des Landes entlohnt.

Reformierung des Prägerechtes

Nach dem zweiten Weltkrieg und einer erneuten Währungsreform wurde das Prägerecht des Staates auf die Deutsche Zentralbank im Rahmen der Währungs- und Inflationspolitik übertragen. Sie vergibt heute Prägeaufträge an die staatlichen Prägestätten, die sich auf die Herstellung von Münzen spezialisiert haben.

Auch nach der Einführung des Euro besitzt sie weiterhin dieses Prägerecht, jedoch nur noch für Münzen. Das Prägerecht für Scheine ist seit dem Wechsel zum Euro auf die Europäische Zentralbank übergegangen. Auch das Recyceln und Erneuern der gebrauchten Münzen fällt in den Aufgabenbereich der Bundesbank. Alle 6 Jahre kommen neue fälschungssichere Münzen auf den Markt. Die Entwicklung neuer Kollektionen und die Wirtschaftlichkeit der Produktion stehen hier im Vordergrund.

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