Randschaden

Münzen, die im Umlauf waren, weisen immer auch mehr oder weniger starke Beschädigungen auf. Diese können von leichten Beschädigungen wie Kratzern auf der Oberfläche bis zu starken Beschädigungen wie eine Deformierung reichen.

Eine der häufigsten Angaben, die man bei der Beschreibung einer Münze findet, ist der Begriff "Randschaden" oder die Abkürzung "Rdsch".

Was man unter Randschäden versteht

Als Randschäden werden die Schäden bezeichnet, die den umlaufenden Münzrahmen, also den Rand der Münze betreffen. Diese Beschädigungen treten besonders häufig bei Münzen, die sich im Umlauf befunden haben, auf, da diese oft einem Fall, Schlag oder anderen äußeren Einflüssen ausgesetzt waren.

Doch selbst Münzen, die sich nie im Umlauf befunden haben, können Randschäden aufweisen, die durch fehlerhafte Stanzbleche verursacht wurden. Eine andere Möglichkeit, wodurch es bereits bei der Pressung zu Randschäden kommt, ist durch das Herabfallen der Münzen in die Auffangbehälter. Hier entstehen durch Reibung untereinander häufig kleine Kratzer, die sich je nach Fallwinkel auf dem Bild oder eben auf dem Münzrand manifestieren.

Auswirkung der Randschäden auf den Marktwert

Randschäden wirken sich fast immer auf den Wert der Münze aus. Besonders dann, wenn diese durch eine mechanische Beschädigung aufgetreten sind. Dabei ist auch die Art der Beschädigung relevant. So verursachen kleinere Kratzer kaum eine Minderung des Wertes.

Besonderheiten bei anderen Schäden

Ganz anders sieht es jedoch bei mechanischen Schäden aus. Zu der mechanischen Beschädigung gehört etwa das Feilen der Münze, um etwa Ösen oder starke Verkrustungen beziehungsweise Rostspuren zu entfernen. Die vermeintliche Wertsteigerung durch solche Maßnahmen bezahlt man mit einem Wertverlust, da explizit auf die Form der Bearbeitung in einer Beschreibung eingegangen werden muss.

Zu beachten ist auch, dass bei einem Verkauf von Münzen in der entsprechenden Beschreibung auf das Vorhandensein von Randschäden hingewiesen werden muss. Dabei ist es jedoch nicht erforderlich, dass die einzelnen Schäden gesondert aufgeführt sind. Es reicht vollkommen aus, wenn durch die Kurzform den Hinweis "Randschaden" oder alternativ die Kurzform "Rdsch." darauf hingewiesen wird.

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