Konventionstaler
Der Konventionstaler, der auch Conventionstaler geschrieben wurde, war eine Talermünze im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Es gab ihn nach der Münzkonvention im Jahr 1753 und er kam nach dem 20-Gulden-Fuß. Der Taler wurde zu je 10 Stück aus der 833⅓ /1000 feinen Mark gegossen. Das entspricht einer Kölner Mark, welche 233 Gramm Silber hatte. Daher standen auf einigen der Taler die Formel "X eine feine Mark" oder auch die Abkürzung "X E F Mark". Das Feingewicht der Konventionstaler liegt bei 23,385 Gramm Silber nach der Berechnung des Kölner Mark-Gewichtsnormals. Ursprünglich entsprach dieses Gewicht exakt zwei Gulden. Jedoch konnten auch die Taler und Doppelgulden in ein und derselben Münze vereint sein. Gerade aus diesem Grund wurde auch der halbe Konventionstaler auch Gulden genannt. Diese Gleichheit konnte allerdings nicht bei dem geringerwertigen Kleingeld aus Süddeutschland verzeichnet werden. Hier lag die Parität erst bei 2 Gulden und 12 Kreuzern vor.
Entwicklung der Konventionstaler in Deutschland
Am 7. November 1750 wurde der Taler als der Nachfolger der Reichstaler in den Ländern Österreichs eingeführt. Der Konventionsfuß vom 20. September 1753 genehmigte die Einführung der Taler innerhalb des bayerischen Reichskreises. Von dort aus breitete er sich langsam auch nach Süddeutschland und nach Sachsen aus. Im Jahr 1838 wurden dort die letzten deutschen Konventionstaler produziert. In Österreich hingegen wurde die Prägung erst zum Wiener Münzvertrag von 1857 unterbrochen. Im Jahr 1956 wurden die letzten Taler geprägt. Im Gegensatz zum Reichstaler, der zu 24 Groschen umgerechnet wurde, war der Konventionstaler 32 Groschen wert. Damit entsprachen die Konventionstaler einem 4 ⅓ -(Zähl-)Reichstaler. Wurden die Konventionstaler in die theoretischen (Zähl-)Reichstaler, die im alten deutschen Reich galten, umgerechnet, so war der Reichstaler 24 Groschen wert. Hier hatte der Taler einen Wert von 13 ⅓ Talerfuß unter Bezugnahme auf die kölnische Mark. Im Jahr 1750 wurden die preußischen Real eingeführt. Diese waren nach dem Graumannschen Münzfuß ausgeprägt. Dieser neue Reichstaler entsprach 14-Talerfuß, die durch Johann Graumann entwickelt wurden. Somit war dieser nicht nur leichter, sondern er hatte auch einen geringeren Wert. Der Dresdner Münzvertrag von 1838 sorgte dafür, dass die Konventionstaler innerhalb Deutschlands endgültig verdrängt wurden. Danach waren 2 Taler nach der 14-Talerfuß-Gleichung 3½ Gulden wert und 24½-Guldenfuß innerhalb der Länder, in denen die Regeln des deutschen Zollvereins galten.