Konventionsmünzfuß

Mit Konventionsmünzfuß oder einfach Konventionsfuß meint man zumeist den Münzfuß, der aus einer am 20. September 1753 zwischen Österreich und Bayern abgeschlossenen Münzkonvention hervorging. Kern besagten Münzfußes war, dass aus einer Kölnischen Mark zu circa 233,85 g 833⅓/1000 feinen Silbers fortan 10 Taler oder 20 Gulden geschlagen werden sollten. Folglich entsprach ein ganzer Taler zwei einzelnen Gulden oder einem sogenannten Doppelgulden und ein halber Taler genau einem Gulden. Entsprechend zum Münzfuß wurden diese Münzen als Konventionstaler oder eben Konventionsgulden bezeichnet. Auf einigen Konventionstalern ist übrigens heute noch je nach Erhaltungsgrad der Konventionsmünzfuß respektive dessen Formel entweder als X EINE FEINE MARK oder abgekürzt als X E F MARK zu erkennen.

Verbreitung des Konventionsfußes

Nachdem bis zum Jahr 1763 auch der bayrische, der schwäbische sowie der oberrheinische und der niederrheinische Kreis sowie der sächsische Kurfürst und die Herzöge Sachsens der 1753 zwischen Österreich und Bayern geschlossenen Münzkonvention beitraten, konnte sich der Konventionsmünzfuß nach und nach über fast ganz Süddeutschland bis hin zum Osten des Landes ausbreiten. In leicht abgewandelter Form konnte sich der Konventionsmünzfuß dann auch noch im mitteldeutschen Raum sowie in Westdeutschland und im Norden des Landes etablieren, bis er letztendlich fast im gesamten Reichsgebiet übernommen wurde. Als wohl einzige Ausnahmen, die den Konventionsmünzfuß nicht übernahmen, sind Preußen und der Münzkreis der Hansestädte Bremen, Lübeck und Bremen sowie Teile Mecklenburgs und ganz Schleswig-Holstein zu nennen.

Die letzten Konventionstaler

Die letzten Konventionstaler Deutschlands sollen im Jahr 1838 in Sachsen geprägt worden sein. In Österreich wurden Konventionstaler hingegen sogar noch bis ins Jahr 1856 geprägt, bis auch dort nach Abschluss des Wiener Münzvertrags von 1857 Münzen fortan nur noch nach einem damals neu vereinbarten Münzfuß geprägt werden sollten. Dass der Konventionsmünzfuß in Deutschland abgeschafft wurde, ist im Übrigen auf dem im Jahr 1837 geschlossenen Münchner Münzvertrag und dem darauf aufbauenden Münzvertrag von Dresden aus dem Jahr 1838 zurückzuführen.

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