Münz-Lexikon
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Silbernes Lorbeerblatt
Silbernes Lorbeerblatt
Gestiftet: 1950 | Stifter: Bundespräsident Theodor Heuss
Das Silberne Lorbeerblatt ist das höchste staatliche Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland für herausragende sportliche Leistungen. Es wurde 1950 gestiftet und würdigt neben sportlichen Höchstleistungen auch charakterliche Qualitäten der Ausgezeichneten.
Historische Entwicklung und Bedeutung
Die Geschichte des Silbernen Lorbeerblattes begann am 23. Juni 1950 mit der Stiftung durch den damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss. Die erste Verleihung erfolgte an den Springreiter Fritz Thiedemann. Obwohl es bereits 1950 eingeführt wurde, erhielt das Silberne Lorbeerblatt erst 1964 durch einen Erlass von Bundespräsident Heinrich Lübke, der sich auf das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen von 1957 bezog, den Status eines offiziellen Ehrenzeichens. Dieser Erlass wurde 1980 teilweise geändert und schließlich am 28. Mai 2013 durch einen neuen Erlass von Bundespräsident Joachim Gauck abgelöst. Eine wesentliche Neuerung des 2013er-Erlasses war die explizite Möglichkeit der Entziehung des Ehrenzeichens bei nachgewiesenen Doping-Verstößen. Bis 2013 konnten auch musische Leistungen gewürdigt werden, was in der Praxis jedoch selten vorkam. Jährlich werden etwa 100 bis 150 Silberne Lorbeerblätter verliehen.
Strenge Verleihungsvoraussetzungen
Die Kriterien für die Verleihung des Silbernen Lorbeerblattes sind außerordentlich streng. Neben herausragenden sportlichen Höchstleistungen müssen die Kandidaten auch in ihrer Gesamtheit überzeugende charakterliche und menschliche Qualitäten aufweisen. Antragsberechtigt sind der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes sowie die Präsidenten der deutschen Behinderten- und Gehörlosen-Sportverbände. Der Bundespräsident behält sich jedoch das Recht vor, das Ehrenzeichen auch initiativ zu verleihen. Nach einer umfassenden Prüfung der Anträge durch das Bundespräsidialamt und das Bundesinnenministerium erfolgt die Übergabe des Silbernen Lorbeerblattes durch den Bundespräsidenten persönlich oder dessen Vertretung, den Bundesminister des Innern.
Gestaltung und Trageweise
Das Silberne Lorbeerblatt ist in Form eines liegenden Lorbeerblattes gestaltet. Die Herrenausführung wird als Anstecknadel getragen, während die Damenausführung als Brosche dient. Beide Varianten sind etwa fünf Zentimeter lang und aus 935er Silber gefertigt. Die zugehörige Bandschnalle für Herren und die Bandschleife für Damen sind in den olympischen Farben Blau-Gelb-Schwarz-Grün-Rot gehalten und zeigen ein silbernes Miniatur-Feigenblatt. Für Mannschafts- oder Vereinsleistungen wird eine vergrößerte Ausführung von zwölf Zentimetern Länge vergeben. Diese größere Version wird seit 1964 nicht mehr als tragbares Ehrenzeichen, sondern ausschließlich als nicht zu tragende Auszeichnung überreicht. Mehrfach ausgezeichnete Sportler erhalten eine spezielle Urkunde, jedoch kein weiteres Ehrenzeichen. Eine 2001 eingeführte Lorbeerblatt-Variante in einer Zwischengröße von etwa zehn Zentimetern für Vielfachverleihungen wurde nach nur zehn Verleihungen im Jahr 2003 aufgrund mangelnder Akzeptanz wieder abgeschafft.