Mitglieder der Währungszone Euro-Zone
Der Begriff "Euro-Zone" (auch "Eurozone") taucht in amtlichen Verlautbarungen nicht auf. Im offiziellen Sprachgebrauch sind dagegen die Begriffe "Euroraum" und "Euro-Währungsgebiet" üblich.
Definition der Währungszone "Euro-Zone"
Mit dem sich im allgemeinen Sprachgebrauch eingebürgerten Begriff "Euro-Zone" wird im engeren Sinne die Gemeinschaft der 18 EU-Staaten ("Euro-18") (Stand: 1.1.2014) verstanden, die den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt haben. Daneben gibt es noch eine Vielzahl von weiteren Staaten, die den Euro als Währung benutzen oder ihre Landeswährung ganz oder teilweise an den Euro gekoppelt haben.
Mitglieder der Währungszone Euro-Zone
Die elf ersten EU-Staaten, die den Euro (als Buchgeld) am 1.1.1999 eingeführt haben sind Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. 2001 folgte Griechenland. Im Zuge der ersten Osterweiterung der EU stießen Slowenien (2007) und die Slowakei (2009) nach Erfüllung der Aufnahmekriterien dazu. 2008 wurden die beiden Mittelmeer-Inseln Malta und Zypern (ohne Einbeziehung des als "Türkische Republik Nordzypern" abgetrennten Nordteils) Vollmitglieder der Euro-Zone. Die Baltikum-Republiken Estland und Lettland wurden 2011 beziehungsweise 2014 als Mitglieder aufgenommen.
Mitglieder der Erweiterten Währungszone Euro-Zone
Der Euro-Zone im weiteren Sinne werden vor allem die vier nicht der EU angehörenden europäischen Kleinstaaten Andorra, Vatikanstadt, San Marino und Monaco zugerechnet. Zu den assoziierten Euro-Nutzern gehören auch die beiden französischen, nicht der EU angehörenden Überseegebiete Saint-Pierre und Miquelon sowie Saint-Barthélemy. Zuweilen werden auch staatliche Gebilde, die ohne Währungsabkommen mit Völkerrechtssubjekten der EU den Euro als Landeswährung nutzen (Montenegro, Akrotiri und Dekelia, Kosovo), der Euro-Zone zugeordnet.
Bindung der Mitglieder der Währungszone Euro-Zone an den Euro-Kurs
Daneben gibt es noch eine Reihe von Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten, die ihre Währung in unterschiedlicher Intensität an den Euro-Kurs gebunden haben, aber in der Regel nur bedingt als Euro-Zonen-Mitglieder gelten. Zu diesem Kreis gehören die EU-Staaten Litauen und Bulgarien, der europäische Nicht-EU-Staat Bosnien und Herzegowina sowie afrikanische CFA-Franc-Staaten wie Tschad und Elfenbeinküste.